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   VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487   

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VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487 (https://dejure.org/2022,39178)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487 (https://dejure.org/2022,39178)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 10 ZB 21.2487 (https://dejure.org/2022,39178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LStVG Art. 18 Abs. 2
    Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang

  • rewis.io

    Einzelfallanordnung zur Hundehaltung, Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen, Leinenzwang

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 06.04.2016 - 10 B 14.1054

    Maulkorbzwang bei Freilauf im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 25; B.v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 - juris Rn. 18; B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 9) zu Recht angenommen, dass von in Rudeln ausgeführten Hunden eine konkrete Gefahr ausgeht, ohne dass es auf die Gefährlichkeit oder Größe der einzelnen Hunde ankommt und ohne dass es zuvor zu Beiß- oder sonstigen Vorfällen gekommen sein muss.

    Dass Einzelfallanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG für das Gebiet des Freistaats Bayern gelten, entspricht seit langem der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 3; U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; jew. m.w.N.) und bedurfte daher keiner gesonderten Klarstellung im Bescheid der Beklagten.

  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Dass Einzelfallanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG für das Gebiet des Freistaats Bayern gelten, entspricht seit langem der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 3; U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; jew. m.w.N.) und bedurfte daher keiner gesonderten Klarstellung im Bescheid der Beklagten.
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 01.02.2017 - 10 B 24.16

    Geltendmachung der Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Die Ausführungen zur Bissverletzung im Schriftsatz vom 8. Juli 2021 stellten lediglich formlose Beweisanregungen dar (vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2017 - 10 B 24.16 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 21), denen das Gericht nicht ohne Weiteres nachkommen muss.
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2005 - 24 ZB 04.664
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 25; B.v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 - juris Rn. 18; B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 9) zu Recht angenommen, dass von in Rudeln ausgeführten Hunden eine konkrete Gefahr ausgeht, ohne dass es auf die Gefährlichkeit oder Größe der einzelnen Hunde ankommt und ohne dass es zuvor zu Beiß- oder sonstigen Vorfällen gekommen sein muss.
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 CS 17.405

    Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Innen- bzw. Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
    Dass Einzelfallanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG für das Gebiet des Freistaats Bayern gelten, entspricht seit langem der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 3; U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; jew. m.w.N.) und bedurfte daher keiner gesonderten Klarstellung im Bescheid der Beklagten.
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • VGH Bayern, 11.11.2003 - 24 CS 03.2796
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 27.01.2003 - 24 B 02.737
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 10 ZB 21.2487 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang

    Nach Art. 4 Abs. 1 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern nimmt die Verwaltungsgemeinschaft alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitglieder wahr (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 4; B.v. 10 ZB 21.2487 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.352

    Leinenzwang für einen großen Hund

    Nach Art. 4 Abs. 1 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern nimmt die Verwaltungsgemeinschaft alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitglieder wahr (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 4; B.v. 10 ZB 21.2487 - juris Rn. 11).
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